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Geldwäsche-Compliance in der Steuerkanzlei
Die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie hat weitere Verschärfungen des GwG mit sich gebracht. So wurde der Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten erweitert auf Lohnsteuerhilfevereine, die berufsständischen Kammern stehen als Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht und müssen jährlich dem BMF und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen berichten. Angehörige der beratenden Berufe sehen sich vor die Aufgabe gestellt, Risiken bereits im Vorfeld ...

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